Brustimplantate gelten nicht als lebenslange Implantate. Je länger sie im Körper verbleiben, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Komplikationen auftreten, von denen einige weitere Operationen erforderlich machen.
Brustimplantate wurden mit der Entstehung einer Krebserkrankung des Immunsystems in Verbindung gebracht, die als Brustimplantat-assoziiertes anaplastisches großzelliges Lymphom (BIA-ALCL) bezeichnet wird. Diese Krebsart tritt häufiger bei Patientinnen mit texturierten Brustimplantaten als bei glatten Implantaten auf, obwohl die Häufigkeitsraten nicht genau definiert sind. Einige Patientinnen sind an BIA-ALCL verstorben.
Patientinnen mit Brustimplantaten haben über eine Vielzahl systemischer Symptome berichtet, darunter Gelenkschmerzen, Muskelschmerzen, Verwirrtheit, chronische Müdigkeit, Autoimmunerkrankungen und andere. Das individuelle Risiko einer Patientin, diese Symptome zu entwickeln, ist noch nicht eindeutig geklärt. Einige Patientinnen berichten von einem vollständigen Abklingen der Symptome, wenn die Implantate ohne Ersatz entfernt werden.
Wer kann sich Brustimplantate einsetzen lassen?
Natrelle®-Brustimplantate sind für folgende Zwecke zugelassen:
Brustvergrößerung bei Frauen ab 22 Jahren für silikongefüllte Implantate und bei Frauen ab 18 Jahren für mit Kochsalzlösung gefüllte Implantate. Die Brustvergrößerung umfasst die primäre Brustvergrößerung zur Vergrößerung der Brust sowie Revisionsoperationen zur Korrektur oder Verbesserung des Ergebnisses einer primären Brustvergrößerung
Brustrekonstruktion. Dazu gehört die primäre Brustrekonstruktion zum Ersatz von Brustgewebe, das aufgrund von Krebs oder eines Traumas entfernt wurde oder sich aufgrund einer schweren Brustfehlbildung nicht richtig entwickelt hat. Dazu gehören auch Korrektureingriffe zur Korrektur oder Verbesserung des Ergebnisses einer primären Brustrekonstruktion
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