Unter Rehabilitation im weiten Sinne wird die Wiedereingliederung einer körperlich oder geistig kranken Person in das berufliche bzw. gesellschaftliche Leben verstanden (vgl. SGB IX). Da die zeitliche Behandlungsdauer in einer Rehabilitationsklinik auf wenige Wochen begrenzt ist, wird der Behandlungserfolg bei einer Nichtweiterführung bzw. Abbruch der Trainingsmaßnahmen nach Entlassung oftmals wieder in Frage gestellt. Beispielsweise kann in der neurologischen Rehabilitation erst nach mehreren Monaten andauernder Training der Erfolg eintreten. Es stellt sich deswegen berechtigt die Frage, ob die Überwindung motorischer Defizite mithilfe einer auf Telemedizin basierter Rehabilitationsplattform und fortgeschrittener Telepräsenz des Therapeuten hier eine Lösung ist?